14) Wie verhalte ich mich, wenn meine Lieferung beschädigt eintrifft?
Speditionslieferungen:
Bitte prüfen Sie sofort bei Erhalt und vor Quittierung des Speditionsauftrages, ob die Sendung vollständig und ohne Beschädigung bei Ihnen angeliefert wird.
Da der Speditionsfahrer in der Regel nicht warten kann, bis die Ware ausgepackt und kontrolliert ist, sollten Sie auch bei Beschädigungen der Kartonage die Sendung nur unter Vorbehalt annehmen. Vermerken Sie die Beschädigungen auf dem Speditionsauftrag der ausliefernden Spedition und streichen Sie die Worte vollzählig und äußerlich einwandfrei.
Wenn der Fahrer nur ein elektronisches Gerät (PAD) für die Unterschrift hat, vermerken Sie die beschädigte Anzahl der Kartons (z.B. 3 Kartons beschädigt) und unterschreiben Sie erst nach dieser Eingabe.
Postlieferungen:
Sollte ein Paket beschädigt sein, bitten wir Sie, bei Postlieferungen unverzüglich eine Tatbestandaufnahme oder eine Niederschrift von dem Postbeamten ausstellen zu lassen.
Wenn der Paketbote nur ein elektronisches Gerät (PAD) für die Unterschrift hat, vermerken Sie die Beschädigung (z.B. Karton beschädigt) und unterschreiben Sie erst nach dieser Eingabe.
Beachten Sie bitte dass nur mit dieser Vorgehensweise eventuelle Beschädigungen bei der eingedeckten Transportversicherung in Anspruch genommen werden können.